- Jubiläumsrückstellung
- Begriff des Handels- und Steuerbilanzrechts.- 1. Grundsatz: Gewährt ein Unternehmer seinen Arbeitnehmern gewohnheitsmäßig anlässlich eines Dienstjubiläums (z.B. wegen 25-jähriger Betriebszugehörigkeit) bestimmte Prämien, so kann hierdurch arbeitsrechtlich ein Anspruch auf eine solche Prämie entstehen.- 2. Handelsrechtlich ist, wenn eine Verpflichtung besteht, diese als Rückstellung zu passivieren.- 3. Steuerrechtlich ist der Ansatz einer J. in der Bilanz jedoch nur dann erlaubt, wenn das Dienstverhältnis schon mindestens zehn Jahre lang bestanden hat, das Dienstjubiläum eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit voraussetzt und die Zusage auf eine Jubiläumszuwendung schriftlich erteilt ist.
Lexikon der Economics. 2013.