Jubiläumsrückstellung

Jubiläumsrückstellung
Begriff des Handels- und Steuerbilanzrechts.
- 1. Grundsatz: Gewährt ein Unternehmer seinen Arbeitnehmern gewohnheitsmäßig anlässlich eines Dienstjubiläums (z.B. wegen 25-jähriger Betriebszugehörigkeit) bestimmte Prämien, so kann hierdurch arbeitsrechtlich ein Anspruch auf eine solche Prämie entstehen.
- 2. Handelsrechtlich ist, wenn eine Verpflichtung besteht, diese als Rückstellung zu passivieren.
- 3. Steuerrechtlich ist der Ansatz einer J. in der Bilanz jedoch nur dann erlaubt, wenn das Dienstverhältnis schon mindestens zehn Jahre lang bestanden hat, das Dienstjubiläum eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit voraussetzt und die Zusage auf eine Jubiläumszuwendung schriftlich erteilt ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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